Ferio

Trust & Safety: So bearbeiten wir Meldungen

Hier steht Schritt für Schritt, was nach einer Meldung passiert: wer prüft, wie schnell, welche Maßnahmen möglich sind und welche Daten dabei gespeichert oder gelöscht werden.

Diese Seite wird von Sandra Lochmann als Betreiberin von Ferio gepflegt und beschreibt die tatsächlich umgesetzten Abläufe. Sie ist keine Zertifizierung und keine Prüfung durch Dritte.

Akute Gefahr

Bei akuter Gefahr für ein Kind gilt immer zuerst der Notruf 112 (EU-weit). Ferio ist kein Notdienst und kann nicht rund um die Uhr eingreifen. Melden Sie den Vorfall zusätzlich an kinderschutz@ferio.family, damit das Konto gesperrt werden kann.

Notfall: 112

Der Ablauf in sechs Schritten

Jede Meldung erhält eine Vorgangsnummer. Damit können Sie jederzeit nachfragen, ohne persönliche Daten zu nennen.

  1. 1. Meldung eingeht

    Melden geht überall im Produkt: an jeder Aktivität, in jedem Chat, über das Formular auf dieser Seite oder per E-Mail an kinderschutz@ferio.family. Sie erhalten sofort eine Vorgangsnummer.

    sofort

  2. 2. Sichtung und Einstufung

    Die Meldung wird nach Dringlichkeit eingestuft. Alles, was auf eine Gefährdung von Kindern hindeutet, wird vorrangig behandelt und vor allen anderen Meldungen bearbeitet.

    in der Regel innerhalb von 24 Stunden

  3. 3. Sofortmaßnahme bei Verdacht

    Bei konkretem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung wird das betroffene Konto sofort gesperrt, bevor die inhaltliche Prüfung abgeschlossen ist. Sperren im Zweifel, prüfen danach.

    sofort bei Verdacht

  4. 4. Prüfung durch einen Menschen

    Die Prüfung erfolgt durch die Betreiberin persönlich, nicht automatisiert. Geprüft werden Meldetext, gemeldeter Inhalt und der Kontext (z. B. Chatverlauf zur gemeinsamen Aktivität). Es findet keine automatisierte Entscheidung im Sinne von Art. 22 DSGVO statt.

    in der Regel 1–3 Werktage

  5. 5. Entscheidung mit Begründung

    Sie erhalten eine Rückmeldung zu Ihrer Vorgangsnummer. Betroffene Konten bekommen eine Begründung der Maßnahme nach Art. 17 DSA: was entschieden wurde, auf welcher Grundlage und wie Widerspruch möglich ist.

    mit Abschluss der Prüfung

  6. 6. Widerspruch und Überprüfung

    Gegen jede Maßnahme kann innerhalb von sechs Monaten Beschwerde eingelegt werden (Art. 20 DSA). Die Entscheidung wird dann erneut geprüft und entweder bestätigt oder zurückgenommen.

    6 Monate Frist

Mögliche Maßnahmen

Welche Maßnahme greift, hängt von Schwere und Wiederholung ab.

Hinweis
Klarstellung der Regeln, keine Einschränkung des Kontos.
Inhalt entfernt
Eine Aktivität oder Nachricht wird entfernt, das Konto bleibt bestehen.
Funktion eingeschränkt
Chat oder das Erstellen von Aktivitäten wird vorübergehend gesperrt.
Konto gesperrt
Das Konto ist nicht mehr nutzbar, laufende Aktivitäten werden entfernt.
Sperre und Meldung an Behörden
Bei Verdacht auf Straftaten gegen Kinder: dauerhafte Sperre und Weitergabe der vorhandenen Daten an die zuständigen Behörden.

Wann wir sperren

  • Jeder Versuch, Kontakt zu Kindern statt zu Eltern zu suchen.
  • Fragen nach Namen, Fotos, Schule oder genauem Aufenthaltsort von Kindern.
  • Sexualisierte Sprache, Anzüglichkeiten oder Anbahnungsversuche (Grooming).
  • Umgehen der Regeln: Kontaktdaten von Kindern austauschen, Treffen ohne Eltern vorschlagen.
  • Falsche Identität, mehrere Konten, Weitergabe des Kontos an andere Personen.

Welche Daten dabei gespeichert und gelöscht werden

Wird aufbewahrt

  • Meldetext, Vorgangsnummer, Zeitpunkt und Entscheidung: 6 Monate, damit Widerspruch möglich bleibt.
  • Bei Sperre wegen Kindeswohlgefährdung: die zur Beweissicherung nötigen Daten, bis der Vorgang mit den Behörden abgeschlossen ist.
  • Rechnungsdaten aus Abos: gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren.

Wird gelöscht

  • Reise- und Aufenthaltsdaten: automatisch 3 Tage nach Ende des Reisezeitraums.
  • Profil, Aktivitäten und Chats gesperrter Konten: gelöscht, sobald der Vorgang abgeschlossen ist.
  • Nie gespeichert: Kinderprofile, Kinderfotos, Kindernamen und genaue Standorte.

Wenn Sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind

Sie können innerhalb von sechs Monaten Beschwerde einlegen. Zusätzlich steht Ihnen der Weg zu einer außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle und der Rechtsweg offen. Details stehen auf der DSA-Seite.

Zusammenarbeit mit Strafverfolgungs- und Jugendschutzbehörden

Wenn ein konkreter Verdacht auf eine Straftat gegen Kinder oder eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, geht Ferio wie folgt vor:

  1. Sofortige Sicherung: Das betroffene Konto wird gesperrt und die für die Aufklärung relevanten Daten (Meldung, Nachrichten, Aktivitäten, Zeitstempel, Zahlungsdaten zur Identifikation) werden gesichert.
  2. Sachverhaltsprüfung: Die Betreiberin prüft den gemeldeten Inhalt und den Kontext persönlich. Es findet keine automatisierte Bewertung statt.
  3. Meldung an zuständige Stellen: Bei hinreichendem Verdacht übergeben wir die vorliegenden Informationen an die zuständigen Strafverfolgungs- und Jugendschutzbehörden oder beantworten deren Auskunftsersuchen.
  4. Aufbewahrung: Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie es für die behördliche Bearbeitung oder ein Strafverfahren erforderlich ist. Anschließend werden sie gelöscht.
  5. Keine eigenmächtige Ermittlung: Ferio führt keine Strafverfolgung durch und trifft keine Entscheidung über Schuld oder Unschuld. Das ist Aufgabe der zuständigen Behörden und Gerichte.

Ferio nennt keine konkreten Behörden als Partner oder Kooperationsstellen. Wir kooperieren mit den jeweils zuständigen Strafverfolgungs- und Jugendschutzbehörden ausschließlich nach Maßgabe geltenden Rechts und aufgrund eines rechtskräftigen oder gesetzlich angeordneten Auskunftsersuchens.

Was heute gilt

  • Melden und Blockieren an jeder Stelle im Produkt, ohne Umweg.
  • Sofortige Sperre bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.
  • Prüfung durch einen Menschen, keine automatisierte Entscheidung.
  • Keine Kinderprofile, keine Personensuche, keine Live-Standorte.
  • Ein Konto pro Person, Zahlung nur mit namensgleicher Karte.

Was in Vorbereitung ist

  • Ausweis- und Liveness-Prüfung durch einen externen Prüfdienst.
  • Erweitertes Team für die Bearbeitung von Meldungen außerhalb der Kernzeiten.

Meldung abgeben

Sie können hier direkt melden oder eine E-Mail schreiben. Beides landet im selben Prozess und erhält eine Vorgangsnummer.

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